Am 2. September trafen sich verschiedene lokal arbeitende Nichtregierungsorganisationen aus dem medizinischen Sektor in München und folgten damit einem Aufruf durch die „Ärzte der Welt“.
Das Problem:
- Die Bundesrepublik ist bereits seit 1976 gesetzlich an den UN-Sozialpakt gebunden.
- Artikel 12 des UN-Sozialpakts formuliert das Recht auf medizinische Versorgung für jeden. Nebenbei ist ein Recht auf ärztliche Versorgung auch Bestandteil der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (siehe dort Artikel 25).
- Dennoch gibt es auch in der Bundesrepublik immer wieder Menschen, die gar keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben.
- Es folgt also, dass diese Unterversorgung einen Bruch des UN-Sozialpaktes (und eine Verletzung der Menschenrechte) darstellt.
- Die Forderung einer Gesundheitsversorgung für alle ist somit keine mögliche Zusatzbeigabe zum Leben in einem „Erste-Welt“-Staat, sondern die längst schon überfällige völkerrechtliche Pflicht Deutschlands und eines jeden EU-Landes.
Ela Temiz war für uns vor Ort, um an der Diskussion teil zu nehmen.